An die durchführende Einrichtung, gegen Nachweis
Mittel, die der Verein für ein Vorhaben einwirbt, gehen an die Einrichtungen, die die Arbeit tatsächlich leisten. Auswertung, Histologie und Administration laufen über eine Kostenstelle der Universität und werden von deren Verwaltung bewirtschaftet; ein beteiligtes klinisches Zentrum erhält eine Erstattung gegen nachgewiesenen Aufwand je Fall. Die Sätze liegen bewusst an oder unter den Selbstkosten; sie sollen ermöglichen, nicht vergüten. Den Teilnehmenden entstehen durch die Teilnahme keine Kosten — die Erstattung an das Zentrum tritt an die Stelle einer Rechnung an den Patienten. Eine Zuwendung aus Vereinsmitteln an Mitglieder findet nicht statt — so steht es in § 2 Abs. 7 und 8 der Satzung.